Der Einsatz von Antibiotika als Wachstums- und Leistungsförderer oder prophylaktischen Krankheitsvorsorge ist innerhalb der Europäischen Union seit 2006 beziehungsweise 2002 kategorisch verboten. Unabhängig davon setzen sich die Verantwortlichen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und Fleischwirtschaft dafür ein, dass antibiotische Medikamente auch in Krankheitsfällen nur sehr restriktiv eingesetzt werden. Und dies mit großem Erfolg – so sank der Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft in den vergangenen zehn Jahren um rund 65 Prozent. In der Nutztierhaltung werden diese Medikamente nur nach eindeutiger veterinärmedizinischer Diagnose und einem Erregernachweis verschrieben, um kranke Tiere zu behandeln und Leiden zu reduzieren. Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit lässt kontinuierlich alle tierischen Lebensmittel diesbezüglich stichprobenartig untersuchen. Dabei bleiben 99,9 Prozent aller genommenen Proben unbeanstandet.